Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Bei besonderen Tätigkeitsfeldern wie dem Einsatz im öffentlichen Raum als Citystreife, der Übernahme von Führungsfunktionen in Asylbewerberunterkünften oder bei Großveranstaltungen, der Arbeit als Türsteher im Eingangsbereich von Diskotheken oder als Ladendetektiv aber auch zur Gründung eines Bewachungsgewerbes, ist die Sachkundeprüfung sogar zwingend vorgeschrieben. Der Kompaktlehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 48 Unterrichtseinheiten in die neun Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet zusätzlich auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung vor.
Der Lehrgang ist für berufserfahrene Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt und die Prüfungsvorbereitung in folgenden Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Jedermannsrechte
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Brandschutz
Dauer: 40 UE Lehrgang und 8 UE Prüfungsvorbereitung (48 UE Gesamtdauer)
Abschluss: Zertifikat Werkschutzlehrgang I
Prüfung: Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO muss an der IHK in einem schriftlichen und
mündlichen Teil abgelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung.
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