Berufswaffenträger müssen nach DGUV Vorschrift 23 regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Quartal die Schießfertigkeit nachweisen. Die BAW bietet Berufswaffenträgern diese Möglichkeit. Es können die eigenen Dienstwaffen oder Leihwaffen der BAW verwendet werden. Die BAW dokumentiert den Nachweis in einem Schießbuch (im Lehrgang enthalten).

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