Die DGUV Vorschrift 23 schreibt Arbeitgebern vor, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal jährlich die Waffensachkunde nachweisen muss. Es handelt sich bei diesem Lehrgang nicht um die Waffensachkunde im Sinne des Waffengesetzes. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren in drei Unterrichtseinheiten wesentliche Änderungen des Waffenrechtes und erbringen den Nachweis der Sachkunde in einer schriftlichen Prüfung.
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