Die Berufskraftfahrerweiterbildung ist die Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Praxisnahe und anschauliche Weiterbildung

Verantwortungsbewusste Durchführung in kleinen Gruppen

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen  C1, C1E, C oder CE zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden aufgeteilt in fünf verschiedene Module und ist alle fünf Jahre zu absolvieren.

LKW:Berufskraftfahrerweiterbildung BKW LKW

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer
  • Modul 5: Ladungssicherung

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