310a
Kompaktlehrgang Vorbereitung zur Sachkundeprüfung § 34a GewO >AKTION-2024-2-TAGE-GRATIS<
BAW GmbH
Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich.11.03.2024 - 15.03.2024
20.03.2024
Beschreibung:
Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich. Bei besonderen Tätigkeitsfeldern wie dem Einsatz im öffentlichen Raum als Citystreife, der Übernahme von Führungsfunktionen in Asylbewerberunterkünften oder bei Großveranstaltungen, der Arbeit als Türsteher im Eingangsbereich von Diskotheken oder als Ladendetektiv aber auch zur Gründung eines Bewachungsgewerbes, ist die Sachkundeprüfung sogar zwingend vorgeschrieben. Der Kompaktlehrgang zur Vorbereitung zur Sachkundevorbereitung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 48 Unterrichtseinheiten in die neun Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet zusätzlich auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung vor.
Der Lehrgang ist für berufserfahrene Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt und die Prüfungsvorbereitung in folgenden Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Jedermannsrechte
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Brandschutz
Dauer: 40 UE Lehrgang und 8 UE Prüfungsvorbereitung (48 UE Gesamtdauer) + 2 Tage GRATIS
Abschluss: Zertifikat Werkschutzlehrgang I
Prüfung: Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO muss an der IHK in einem schriftlichen und
mündlichen Teil abgelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung.
Die Anmeldung muss von jedem Teilnehmer selber durchgeführt werden.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
310b
Intensivlehrgang Vorbereitung zur Sachkundeprüfung § 34a GewO >PREISAKTION-2024<
BAW GmbH
Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich.11.03.2024 - 15.03.2024
18.03.2024 - 20.03.2024
Beschreibung:
Bei besonderen Tätigkeitsfeldern wie dem Einsatz im öffentlichen Raum als Citystreife, der Übernahme von Führungsfunktionen in Asylbewerberunterkünften oder bei Großveranstaltungen, der Arbeit als Türsteher im Eingangsbereich von Diskotheken oder als Ladendetektiv aber auch zur Gründung eines Bewachungsgewerbes ist die Sachkundeprüfung sogar zwingend vorgeschrieben. Der Intensivlehrgang zur Vorbereitung zur Sachkundevorbereitung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 90 Unterrichtseinheiten in die neun Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung vor.
Der Lehrgang ist für Einsteiger in das Bewachungsgewerbe konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt, Intensivierung und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes in folgenden Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Jedermannsrechte
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Brandschutz
Dauer: 90 UE Lehrgang einschließlich Prüfungsvorbereitung
Abschluss: Zertifikat Werkschutzlehrgang I
Prüfung: Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO muss an der IHK in einem schriftlichen und
mündlichen Teil abgelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung.
Die Anmeldung muss von jedem Teilnehmer selber durchgeführt werden.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
360
Staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann (06.04.2024)
BAW GmbH
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist für Sportschützen, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten im Bewachungsgewerbe die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse.nächster Termin:
20.07.202413.04.2024 - 14.04.2024
Beschreibung:
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist die Voraussetzung, um waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschütze, Sammler, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten von Sicherheitsdiensten. Der Lehrgang bereitet mit theoretischen und praktischen Lehrinhalten auf die schriftliche und praktische Prüfung der staatlichen Waffensachkunde vor, die in unserem Hause abgelegt wird. Die Waffensachkunde umfasst dabei in den Kurzwaffen die Waffengruppen Pistole, Revolver und Signalpistole, bei den Langwaffen die Waffengruppen Büchse und Flinte. Mit diesem Lehrgang sind Teilnehmer ausreichend sachkundig, um dienstliche Lang- und Kurzwaffen zu führen, aber auch um als Sportschützen waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen.
Der Lehrgang ist für Jedermann konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt in folgenden Sachgebieten:
- Waffenrecht
- Lagerung und Transport von Waffen
- Jedermannsrechte
- Ballistik
- Handhabung und Sicherheit an allen Waffengruppen (Pistole, Revolver, Signalpistole, Büchse, Flinte)
- Praktisches Schießen zur Erlangung einer Handhabungssicherheit und Schießfertigkeit
Dauer:
32 UE Lehrgang inkl. Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Kurz-, Lang- und Signalwaffen
Prüfung:
Es wird eine schriftliche und eine praktische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang abgelegt.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
Schießstand Heroldsberg
360
Staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann (20.07.2024)
BAW GmbH
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist für Sportschützen, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten im Bewachungsgewerbe die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse.nächster Termin:
21.09.202427.07.2024 - 28.07.2024
Beschreibung:
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist die Voraussetzung, um waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschütze, Sammler, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten von Sicherheitsdiensten. Der Lehrgang bereitet mit theoretischen und praktischen Lehrinhalten auf die schriftliche und praktische Prüfung der staatlichen Waffensachkunde vor, die in unserem Hause abgelegt wird. Die Waffensachkunde umfasst dabei in den Kurzwaffen die Waffengruppen Pistole, Revolver und Signalpistole, bei den Langwaffen die Waffengruppen Büchse und Flinte. Mit diesem Lehrgang sind Teilnehmer ausreichend sachkundig, um dienstliche Lang- und Kurzwaffen zu führen, aber auch um als Sportschützen waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen.
Der Lehrgang ist für Jedermann konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt in folgenden Sachgebieten:
- Waffenrecht
- Lagerung und Transport von Waffen
- Jedermannsrechte
- Ballistik
- Handhabung und Sicherheit an allen Waffengruppen (Pistole, Revolver, Signalpistole, Büchse, Flinte)
- Praktisches Schießen zur Erlangung einer Handhabungssicherheit und Schießfertigkeit
Dauer:
32 UE Lehrgang inkl. Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Kurz-, Lang- und Signalwaffen
Prüfung:
Es wird eine schriftliche und eine praktische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang abgelegt.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth,
Schießstand: Heroldsberg
360
Staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann (21.09.2024)
BAW GmbH
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist für Sportschützen, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten im Bewachungsgewerbe die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse.nächster Termin:
23.11.202428.09.2024 - 29.09.2024
Beschreibung:
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist die Voraussetzung, um waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschütze, Sammler, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten von Sicherheitsdiensten. Der Lehrgang bereitet mit theoretischen und praktischen Lehrinhalten auf die schriftliche und praktische Prüfung der staatlichen Waffensachkunde vor, die in unserem Hause abgelegt wird. Die Waffensachkunde umfasst dabei in den Kurzwaffen die Waffengruppen Pistole, Revolver und Signalpistole, bei den Langwaffen die Waffengruppen Büchse und Flinte. Mit diesem Lehrgang sind Teilnehmer ausreichend sachkundig, um dienstliche Lang- und Kurzwaffen zu führen, aber auch um als Sportschützen waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen.
Der Lehrgang ist für Jedermann konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt in folgenden Sachgebieten:
- Waffenrecht
- Lagerung und Transport von Waffen
- Jedermannsrechte
- Ballistik
- Handhabung und Sicherheit an allen Waffengruppen (Pistole, Revolver, Signalpistole, Büchse, Flinte)
- Praktisches Schießen zur Erlangung einer Handhabungssicherheit und Schießfertigkeit
Dauer:
32 UE Lehrgang inkl. Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Kurz-, Lang- und Signalwaffen
Prüfung:
Es wird eine schriftliche und eine praktische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang abgelegt.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth,
Schießstand: Heroldsberg
360
Staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann (23.11.2024)
BAW GmbH
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist für Sportschützen, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten im Bewachungsgewerbe die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse.- 24.11.2024
30.11.2024 - 01.12.2024
Beschreibung:
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist die Voraussetzung, um waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschütze, Sammler, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten von Sicherheitsdiensten. Der Lehrgang bereitet mit theoretischen und praktischen Lehrinhalten auf die schriftliche und praktische Prüfung der staatlichen Waffensachkunde vor, die in unserem Hause abgelegt wird. Die Waffensachkunde umfasst dabei in den Kurzwaffen die Waffengruppen Pistole, Revolver und Signalpistole, bei den Langwaffen die Waffengruppen Büchse und Flinte. Mit diesem Lehrgang sind Teilnehmer ausreichend sachkundig, um dienstliche Lang- und Kurzwaffen zu führen, aber auch um als Sportschützen waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen.
Der Lehrgang ist für Jedermann konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt in folgenden Sachgebieten:
- Waffenrecht
- Lagerung und Transport von Waffen
- Jedermannsrechte
- Ballistik
- Handhabung und Sicherheit an allen Waffengruppen (Pistole, Revolver, Signalpistole, Büchse, Flinte)
- Praktisches Schießen zur Erlangung einer Handhabungssicherheit und Schießfertigkeit
Dauer:
32 UE Lehrgang inkl. Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Kurz-, Lang- und Signalwaffen
Prüfung:
Es wird eine schriftliche und eine praktische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang abgelegt.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth,
Schießstand: Heroldsberg
361a
Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (14.04.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.nächster Termin:
28.07.2024Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
361a
Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (28.07.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.nächster Termin:
29.09.2024Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
361a
Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 ( 29.09.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.nächster Termin:
01.12.2024Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
361a
Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (01.12.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth