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Intensivlehrgang Vorbereitung zur Sachkundeprüfung § 34a GewO
BAW GmbH
Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich.07.01.2025 - 10.01.2025
13.01.2025 - 15.01.2025
Beschreibung:
Bei besonderen Tätigkeitsfeldern wie dem Einsatz im öffentlichen Raum als Citystreife, der Übernahme von Führungsfunktionen in Asylbewerberunterkünften oder bei Großveranstaltungen, der Arbeit als Türsteher im Eingangsbereich von Diskotheken oder als Ladendetektiv aber auch zur Gründung eines Bewachungsgewerbes ist die Sachkundeprüfung sogar zwingend vorgeschrieben. Der Intensivlehrgang zur Vorbereitung zur Sachkundevorbereitung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 64 Unterrichtseinheiten in die neun Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung vor.
Der Lehrgang ist für Einsteiger in das Bewachungsgewerbe konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt, Intensivierung und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes in folgenden Sachgebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
- Jedermannsrechte
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Brandschutz
Dauer: 64 UE Lehrgang einschließlich Prüfungsvorbereitung
Abschluss: Zertifikat Werkschutzlehrgang I+II
Prüfung:
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO muss an der IHK in einem schriftlichen und mündlichen Teil abgelegt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung.
Die Prüfung bei der IHK ist nicht Bestandteil von dem Kurs.
Anmeldeschluss bei der IHK ist der 19.12.2024.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
361a
Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (01.12.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth