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310b

Intensivlehrgang Vorbereitung zur Sachkundeprüfung § 34a GewO

BAW GmbH

Nach § 34a GewO ist die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Einstiegsqualifikation für das Bewachungsgewerbe erforderlich.
Termine:
03.01.2025
07.01.2025 - 10.01.2025
13.01.2025 - 15.01.2025
Uhrzeit: 09:00 Uhr - 15:45 Uhr Preis: 375,00 € (Umsatzsteuerbefreit gem. §4 Nr. 21 a) bb) UstG) Noch Plätze verfügbar

Beschreibung:

Bei besonderen Tätigkeitsfeldern wie dem Einsatz im öffentlichen Raum als Citystreife, der Übernahme von Führungsfunktionen in Asylbewerberunterkünften oder bei Großveranstaltungen, der Arbeit als Türsteher im Eingangsbereich von Diskotheken oder als Ladendetektiv aber auch zur Gründung eines Bewachungsgewerbes ist die Sachkundeprüfung sogar zwingend vorgeschrieben. Der Intensivlehrgang zur Vorbereitung zur Sachkundevorbereitung nach § 34a GewO führt die Teilnehmer in 64 Unterrichtseinheiten in die neun Sachgebiete der Sachkundeprüfung nach §34a GewO ein und bereitet auf die schriftliche und mündliche IHK Prüfung vor.

Der Lehrgang ist für Einsteiger in das Bewachungsgewerbe konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt, Intensivierung und Prüfungsvorbereitung des Lehrstoffes in folgenden Sachgebieten:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Jedermannsrechte
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Unfallverhütungsvorschriften des Bewachungsgewerbes
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Brandschutz

Dauer: 64 UE Lehrgang einschließlich Prüfungsvorbereitung

Abschluss:          Zertifikat Werkschutzlehrgang I+II

Prüfung:           
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO muss an der IHK in einem schriftlichen und mündlichen Teil abgelegt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung.
Die Prüfung bei der IHK ist nicht Bestandteil von dem Kurs.
Anmeldeschluss bei der IHK ist der 19.12.2024.

Ort:

BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth

361a

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (01.12.2024)

BAW GmbH

Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.
Termine:
01.12.2024
Uhrzeit: 09:30 - 11:30 Preis: 45,00 € (Umsatzsteuerbefreit gem. §4 Nr. 21 a) bb) UstG) Dieser Kurs ist bereits beendet

Beschreibung:

Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).

Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.

 

Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.

 

Dauer:                Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)

Preis:                  je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition

Abschluss:         Eintrag in das Schießbuch

Prüfung:             Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.

Schießbuch:      Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23

Ort:

BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth

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