Waffensachkunde
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Staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann (23.11.2024)
BAW GmbH
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist für Sportschützen, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten im Bewachungsgewerbe die notwendige Qualifikation für waffenrechtliche Erlaubnisse.- 24.11.2024
30.11.2024 - 01.12.2024
Beschreibung:
Der Lehrgang „staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Jedermann“ ist die Voraussetzung, um waffenrechtliche Erlaubnisse als Sportschütze, Sammler, Inhaber von Bootsführerscheinen und Angestellten von Sicherheitsdiensten. Der Lehrgang bereitet mit theoretischen und praktischen Lehrinhalten auf die schriftliche und praktische Prüfung der staatlichen Waffensachkunde vor, die in unserem Hause abgelegt wird. Die Waffensachkunde umfasst dabei in den Kurzwaffen die Waffengruppen Pistole, Revolver und Signalpistole, bei den Langwaffen die Waffengruppen Büchse und Flinte. Mit diesem Lehrgang sind Teilnehmer ausreichend sachkundig, um dienstliche Lang- und Kurzwaffen zu führen, aber auch um als Sportschützen waffenrechtliche Erlaubnisse zu beantragen.
Der Lehrgang ist für Jedermann konzipiert und beinhaltet den Lehrinhalt in folgenden Sachgebieten:
- Waffenrecht
- Lagerung und Transport von Waffen
- Jedermannsrechte
- Ballistik
- Handhabung und Sicherheit an allen Waffengruppen (Pistole, Revolver, Signalpistole, Büchse, Flinte)
- Praktisches Schießen zur Erlangung einer Handhabungssicherheit und Schießfertigkeit
Dauer:
32 UE Lehrgang inkl. Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG für Kurz-, Lang- und Signalwaffen
Prüfung:
Es wird eine schriftliche und eine praktische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang abgelegt.
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth,
Schießstand: Heroldsberg
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Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 (01.12.2024)
BAW GmbH
Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Die BAW bietet die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger.Beschreibung:
Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der BAW GmbH die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.).
Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen.
Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger.
Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE)
Preis: je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition
Abschluss: Eintrag in das Schießbuch
Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt.
Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
BAW, Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth