Die Berufskraftfahrerweiterbildung ist die Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Praxisnahe und anschauliche Weiterbildung
Verantwortungsbewusste Durchführung in kleinen Gruppen
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden aufgeteilt in fünf verschiedene Module und ist alle fünf Jahre zu absolvieren.
LKW:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Sozialvorschriften
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer
- Modul 5: Ladungssicherung
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