Die Ausbildung zum Ersthelfer ist Voraussetzung, um einen Führerschein in Deutschland machen zu können und nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sind Arbeitgeber verpflichtet, Ersthelfer im Betrieb einzusetzen.

Mit unserer 9 Unterrichtseinheiten dauernden Ausbildung zum Ersthelfer werden Sie durch theoretische und praktische Lerneinheiten in Erster Hilfe ausgebildet.

Dauer: 9 UE Lehrgang

Abschluss: Zertifikat „Betrieblicher Ersthelfer“, Zertifikat „Ersthelfer nach § 19 FeV“